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12. Und euch gehört die Hälfte dessen, was euere Gattinnen hinterlassen, wenn sie kein Kind haben. Haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr den vierten Teil ihres Nachlasses haben, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und sie sollen den vierten Teil eueres Nachlasses haben, wenn ihr kein Kind habt. Habt ihr jedoch ein Kind, so sollen sie den achten Teil eueres Nachlasses haben, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden. Und wenn ein Mann - oder eine Frau - keine Eltern oder Kinder zu Erben haben, er aber einen Bruder oder eine Schwester hat, so soll jeder von ihnen den sechsten Teil empfangen. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, so sollen sie den dritten Teil teilen, nach Abzug aller Vermächtnisse oder Schulden und ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Anordnung Allahs. Und Allah ist wissend und weise.
الترجمة للإنجليزية تفسير ابن كثير تفسير الجلالين
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