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24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Außer diesen (genannten) Frauen sind euch alle erlaubt, vorausgesetzt, daß ihr sie - mit euerem Vermögen — zur Ehe begehrt und nicht zur Unzucht. Und gebt denen, an denen (als Ehefrauen) ihr euch erfreuen wollt, ihr Brautgeld. Dies ist eine rechtliche Verpflichtung. Doch es ist keine Sünde, wenn ihr nach Festsetzung des Brautgelds miteinander eine andere Übereinkunft trefft. Siehe, Allah ist wissend und weise.
الترجمة للإنجليزية تفسير ابن كثير تفسير الجلالين
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