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25. Und wer von euch nicht vermögend genug ist, gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von den gläubigen Bediensteten, die er von Rechts wegen besitzt. Und Allah kennt sehr wohl eueren Glauben. Ihr seid einer vom anderen. Heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihr Brautgeld nach Billigkeit. Sie sollen keusch sein, keine Unzucht treiben und sich keine Geliebten halten. Sind sie aber verheiratet und begehen Ehebruch, so treffe sie die Hälfte der Strafe der verheirateten freien Frauen. (Diese Erlaubnis ist) für den von euch, der die Sünde fürchtet; doch besser ist es für euch, davon abzustehen. Und Allah ist verzeihend und barmherzig.
الترجمة للإنجليزية تفسير ابن كثير تفسير الجلالين
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