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233. Und die (geschiedenen) Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen, sofern sie wünschen, daß das Stillen vollständig sei. Und dem Vater obliegt ihre angemessene Versorgung und Kleidung. Niemand soll über Vermögen belastet werden. Eine Mutter soll nicht wegen ihres Kindes bedrängt werden und ebensowenig der Vater wegen seines Kindes; und dasselbe gilt für den Erben. Wenn sie jedoch beide in gegenseitigem Einvernehmen nach Beratung das Kind entwöhnen wollen, so ist dies nicht zu tadeln. Und wenn ihr euer Kind säugen lassen wollt, so begeht ihr kein Vergehen, wenn ihr den ausbedungenen Lohn gebt, so wie es üblich ist. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah euer Tun sieht.
الترجمة للإنجليزية تفسير ابن كثير تفسير الجلالين
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