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236. Ihr begeht keine Sünde, wenn ihr euch von eueren Frauen scheidet, bevor ihr sie berührt und ihnen ein Brautgeld ausgesetzt habt. Aber sorgt für sie in Billigkeit - der Bemittelte nach Vermögen und der Unbemittelte nach Vermögen; dies ist für die Rechtschaffenen Pflicht.
الترجمة للإنجليزية تفسير ابن كثير تفسير الجلالين
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