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228. Und die geschiedenen Frauen sollen warten, bis sie dreimal die Periode gehabt haben. Und es ist ihnen nicht erlaubt zu verheimlichen, was Allah in ihren Schößen erschaffen hat, wenn sie an Allah glauben und an den Jüngsten Tag. Und ihre Ehemänner haben das Vorrecht, sie in diesem Zeitraum zurückzunehmen, wenn sie sich aussöhnen wollen. Und den Frauen stehen in angemessener Weise die gleichen Rechte (wie den Männern) zu, doch haben die Männer (in dieser Hinsicht) das letzte Wort.
الترجمة للإنجليزية تفسير ابن كثير تفسير الجلالين
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