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229. Der Scheidungsspruch ist zweimal (erlaubt), dann aber müßt ihr sie in Güte behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben hattet, zurückzunehmen, außer beide fürchteten, Allahs Gebote nicht halten zu können. Und wenn ihr fürchtet, daß beide Allahs Gebote nicht halten können, so begehen beide keine Sünde, wenn sie sich mit etwas loskauft. Dies sind Allahs Schranken; übertretet sie daher nicht. Und wer Allahs Gebote übertritt, das sind die Ungerechten.
الترجمة للإنجليزية تفسير ابن كثير تفسير الجلالين
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